169 Unfäl­le mit ukrai­ni­schen Fahr­zeu­gen – Ver­si­che­rungs­schutz unklar

AfD-Anfra­ge: 169 Unfäl­le mit ukrai­ni­schen Fahr­zeu­gen – Ver­si­che­rungs­schutz unklar

In Sach­sen wur­den seit dem 1. Okto­ber 2024 nur 156 Fahr­zeu­ge mit ukrai­ni­schen Kenn­zei­chen umge­mel­det, ergab eine Klei­ne Anfra­ge (Drs. 8/1740) des AfD-Abge­ord­ne­ten Mar­ko Win­ter. Pro­ble­ma­tisch: „Die Zulas­sungs­be­hör­den füh­ren ohne Anhalts­punk­te kei­ne Nach­fra­gen oder Kon­trol­len (…) durch, ob even­tu­ell vor­han­de­ne Fahr­zeu­ge (…) umge­mel­det wur­den“, gibt Minis­te­rin Regi­na Kraus­haar zu.

Dem­entspre­chend wur­den auch nur neun Ord­nungs­wid­rig­kei­ten fest­ge­stellt. 2024 gab es ins­ge­samt 169 Unfäl­le mit ukrai­ni­schen Fahr­zeu­gen. In wie vie­len Fäl­len kein Ver­si­che­rungs­schutz vor­lag und wel­che Kos­ten in Fol­ge von Unfäl­len mit nicht ver­si­cher­ten Fahr­zeu­gen ent­stan­den, teil­te die Regie­rung nicht mit.

Dazu erklärt Mar­ko Win­ter: „Bereits im Janu­ar 2023 hat die säch­si­sche AfD-Frak­ti­on ver­stärk­te Kon­trol­len ukrai­ni­scher Fahr­zeu­ge gefor­dert (Drs. 7/12167). Zum einen ist es nur fair, wenn Ukrai­ner in Deutsch­land Kfz-Steu­er bezah­len, wie ande­re Fahr­zeug­hal­ter auch. Zum ande­ren muss die Ver­si­che­rungs­fra­ge geklärt wer­den. Denn der Unfall­op­fer­fonds ist nur für Aus­nah­men kon­zi­piert.
Das heißt: Gesche­hen Unfäl­le mit nicht ver­si­cher­ten ukrai­ni­schen Fahr­zeu­gen, besteht die Gefahr, dass sowohl der Unfall­ver­ur­sa­cher als auch der Geschä­dig­te kein Geld erhal­ten. Dar­aus kön­nen exis­tenz­be­dro­hen­de Sze­na­ri­en ent­ste­hen. Es kön­nen ja unter Umstän­den auch ein­mal meh­re­re Lkws mit teu­rem Trans­port­gut in einen Unfall invol­viert sein.
Wir for­dern daher die Regie­rung erneut auf, die­ses Pro­blem end­lich ernst zu neh­men und ent­spre­chen­de Kon­trol­len durch­zu­füh­ren.“

Hin­ter­grund: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1740&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined