Rück­zah­lung der Coro­na-Hil­fen? Alle exis­tenz­ge­fähr­den­den For­de­run­gen zurück­neh­men!

Zur Aktu­el­len Debat­te um die Rück­zah­lungs­for­de­run­gen der “Coro­na-Hil­fen” erklärt der AfD-Abge­ord­ne­te André Wendt: “Zu Beginn der Coro­na-Kri­se wur­den die Hil­fen sehr schnell zuge­sagt und unter gro­ßem Zeit­druck aus­ge­zahlt. Die Antrags­be­din­gun­gen waren oft unklar, wur­den häu­fig geän­dert oder erst spä­ter kon­kre­ti­siert. Vie­le Antrag­stel­ler haben daher im Glau­ben, dass die Ver­spre­chun­gen der Poli­tik gel­ten, die Hil­fen bean­tragt. Aber im Nach­hin­ein wur­de dann sehr viel stren­ger geprüft, ob tat­säch­lich ein Liqui­di­täts­eng­pass bei den Antrag­stel­lern vor­lag.

Wie dra­ma­tisch die Situa­ti­on durch die­se Pra­xis gewor­den ist, möch­te ich Ihnen an einem Bei­spiel zei­gen: Einer klei­nen Pen­si­on im Land­kreis Mit­tel­sach­sen war weder Gas­tro­no­mie noch der Beher­ber­gungs­be­trieb im ers­ten Lock­down gestat­tet. Geld ver­die­nen war somit nicht mög­lich. Von den 15.000 Euro Hilfs­gel­dern soll die­ser Unter­neh­mer nun alles zurück­zah­len, da angeb­lich kein Liqui­di­täts­eng­pass vor­lag. Das ist lei­der kein Schild­bür­ger­streich, son­dern die knall­har­te Rea­li­tät. Woher er die Rück­zah­lung neh­men soll, ist dem Unter­neh­mer völ­lig unklar.

Kaum einer die­ser Unter­neh­mer hat in böser oder betrü­ge­ri­scher Absicht gehan­delt. Viel­mehr waren die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen unklar, wur­den häu­fig geän­dert, erst spä­ter kon­kre­ti­siert und es wur­de teil­wei­se Ande­res kom­mu­ni­ziert.

Des­halb for­dern wir: Es darf kei­ne exis­tenz­ge­fähr­den­den For­de­run­gen geben gegen die, die im guten Glau­ben gehan­delt und sich auf die Zusa­gen der Poli­tik ver­las­sen haben! Die For­de­run­gen nur zu ver­schie­ben und zeit­lich zu stre­cken, ist zu wenig. Da muss mehr kom­men.”