Weg­wei­sen­des Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts: Wann kommt end­lich die Coro­na-Amnes­tie?

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof des Frei­staa­tes Sach­sen hat meh­re­re Coro­na-Maß­nah­men der Regie­rung Kret­schmer aus dem Jahr 2021 als rechts­wid­rig ein­ge­stuft.

Zudem übte das Gericht auch har­te Kri­tik an den „Beschrän­kun­gen zwi­schen­mensch­li­cher Kon­tak­te im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­vat genutz­ten Grund­stü­cken“. Die­se Maß­nah­men ord­ne­te das Gericht als „noch ver­fas­sungs­recht­lich gerecht­fer­tigt“ ein, stell­te aber klar, dass sie mit den „nun­mehr gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen“ frag­wür­dig erschie­nen. Bei „einer etwa­igen zukünf­ti­gen Rege­lung“ sei das zu beach­ten.

Dazu erklärt der Jus­ti­zi­ar der säch­si­schen AfD-Frak­ti­on, Dr. Joa­chim Kei­ler: „Die Rich­ter haben de fac­to klar­ge­stellt, dass es nie wie­der zu der­ar­ti­gen Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen kom­men darf. Nach mei­nem Emp­fin­den wäre es des­halb zu wenig, wenn nach dem Urteil ledig­lich die Buß­gel­der der rechts­wid­ri­gen Maß­nah­men zurück­ge­zahlt wer­den. Nach dem Vor­bild von Slo­we­ni­en soll­te die säch­si­sche Regie­rung viel­mehr eine gene­rel­le Coro­na-Amnes­tie auf den Weg brin­gen, wie das unse­re Frak­ti­on bereits bean­tragt hat (7/11467).

Eben­so erwar­ten wir, dass nach die­sem weg­wei­sen­den Urteil ein ande­rer Umgang mit den durch die Coro­na-Poli­tik ent­stan­de­nen Schä­den (Imp­f­op­fer, Unter­neh­men, …) Ein­zug hält. Bis­her wur­den z.B. nur vier Pro­zent der Imp­f­op­fer ent­schä­digt. Die­se Ver­wei­ge­rungs­hal­tung ist min­des­tens unan­stän­dig.“